Langzeitaufenthalt

Nicht Gutes tun sondern Gutes bewirken

Das Martinsheim bietet älteren Mitmenschen ein Zuhause, wo sie angepasst an die persönlichen Möglichkeiten des Einzelnen begleitet, betreut oder gepflegt werden. Das Heim leistet seine Dienste im Rahmen der Anforderungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und der kantonalen Richtlinien für Pflegeheime.

Bewohnerzimmer

Die Zimmer sind mit Dusche und WC ausgestattet.
Jedes Zimmer verfügt über einen Balkon.

Die Zimmer sind mit Pflegebett, Nachttisch und einem grossen Einbauschrank möbiliert. Bettinhalt nordisch, Bett- und Frotteewäsche werden vom Heim zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können die Zimmer nach den eigenen Wünschen mit persönlicher Einrichtung gestaltet werden.

Radio, Kabel-TV und Telefonanschluss sind vorhanden.

Demenzabteilung

Eine zusätzliche Abteilung ist speziell für verhaltensauffällige und/oder mobile demente Personen reserviert.

Die Abteilung bietet dreizehn Bewohnern, die an Demenz erkrankt sind, ein Daheim. Diese Wohngruppe arbeitet nach dem Psychobiografischen Pflegemodell nach Professor Erwin Böhm. Der Tagesablauf wird nach dem Normalitätsprinzip gestaltet. Die Bewohner werden in die alltäglichen Haushaltsarbeiten je nach ihren individuellen Möglichkeiten miteinbezogen.

Pensions- und Pflegetaxen

Ab 01.01.2023 beträgt die Grundtaxe für Bewohner aus Visp und den Mitstiftergemeinden CHF 135.-- pro Tag.

Die Pflegekosten werden nach dem BESA-System abgerechnet. Die Einstufung wird von der Stationsleitung zusammen mit dem Hausarzt vorgenommen. Die Kosten für die Pflege werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet.
Die Bewohner müssen sich an den Pflegekosten beteiligen. Die Höhe der Beteiligung ist vom steuerbaren Vermögen und der Pflegestufe abhängig.

Bezieht der Bewohner eine Hilflosenentschädigung, wird diese dem Bewohner in Rechnung gestellt.

Ergänzungsleistungen

Informieren Sie sich über die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch die Ergänzungsleistungen der AHV.

Formulare und Auskunft erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle, der Gemeinde, der Pro Senectute oder im Sekretariat des Martinsheims. 

Mehr Informationen unter:  Ausgleichskasse Wallis

Hilflosenentschädigung

Die Hilflosenentschädigung (ausbezahlt durch die zuständigen Ausgleichskassen) ist eine Ergänzung zur Finanzierung der Pflegekosten zu Hause und in den Heimen. Bezieht der Bewohner bereits eine Hilflosenentschädigung, wird das Heim den Betrag gemäss kantonalen Weisungen zusätzlich in Rechnung stellen.